Die Brandkennziffer beschreibt, wie leicht ein Material entflammbar ist, wie viel Rauch es entwickelt und wie stark es zur Brandausbreitung beiträgt.
Sie wird durch Prüfungen ermittelt und ist wichtig für die Sicherheit von Gebäuden.
Die Brandkennziffer 5.3 steht für schwer entflammbare Baustoffe mit schwacher Qualmbildung. Die Longlife-Bauteile von plica sind auf dem Schweizer Markt einzigartig, erfüllen die Anforderungen der VKF und eignen sich für brandschutzrelevante Elektroinstallationen.
Die NIN 7.12.5.2.1.2 regelt Anforderungen an sichere elektrische Installationen. Entscheidend ist die Wahl von Materialien mit passender Brandkennziffer.
Wichtige Punkte:
Einfach und hilfreich
Das Label für Qualität und Sicherheit
Die PV-Gleichstromhauptleitung ist ortsfest zu verlegen. Dabei sind Isolationsmaterialien zu verwenden, die erhöhte Anforderungen an die Isolation erfüllen, zum Beispiel halogenfreie Isolationsmaterialien.
PVC-Isolationen sind dafür nicht geeignet. Sofern der mögliche Kurzschlussstrom den Betriebsstrom nicht oder nur unwesentlich übersteigt, sind für den Schutz bei Kurzschlüssen keine weiteren Massnahmen zu treffen.
Wichtig bei brennbaren Gebäudeteilen:
Führen solche Leitungen über brennbare Gebäudeteile (AP) oder sind sie in brennbaren Gebäudeteilen verlegt (UP), müssen sie in schwerbrennbare Rohre oder Kanäle (RF2/BKZ 5.2) oder in nichtbrennbare Rohre oder Kanäle (RF1/BKZ 6q, BKZ 6) verlegt werden. Alternativ sind Kabel mit metallischer Umhüllung oder konzentrischem Leiter zu verwenden. PVC-Isolationen sind nicht geeignet.
plica Kunststoffrohre sind TÜV geprüft und zertifiziert. Sie erfüllen die Brandkennziffer BKZ 5.3 und sind im VKF-Brandschutzregister gelistet.
Damit eignen sie sich besonders für brandschutzrelevante Elektroinstallationen, insbesondere im Bereich Photovoltaik.
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